Arbeitnehmerkündigung - Kündigung erstellen mit Vorlage

Eine Kündigung unterliegt in Österreich bestimmten Regelungen und Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie sollte jedenfalls schriftlich erfolgen. Es ist zwischen einer Selbstkündigung und einer einvernehmlichen Lösung zu unterscheiden. Die Kündigungsfrist muss vom Arbeitnehmer eingehalten werden.

Übersicht

  • Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ist jederzeit möglich und sollte immer schriftlich erfolgen.
  • Unter Einhaltung der Kündigungsfrist, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich oder im Kollektivvertrag geregelt ist, kann eine Kündigung von beiden Seiten jederzeit ausgesprochen werden.
  • Der Arbeitnehmer muss während der Kündigungsfrist seine Leistung in vollem Umfang weiter erbringen.
  • Der Arbeitgeber ist während der Frist zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet.
  • Bei Selbstkündigung gilt für den Arbeitnehmer eine Sperrfrist von sechs Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld durch das AMS.
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Wenn man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer seinen Job kündigen möchte, so spricht man einer Arbeitnehmerkündigung. Hierbei kommt es zur Auflösung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, wohingegen ein befristetes Arbeitsverhältnis durch den Zeitablauf endet. Die Möglichkeit der Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses besteht nur dann, wenn dies auch mit dem Arbeitgeber so vereinbart wurde.

Möglichkeiten der Kündigung als Arbeitnehmer

Grundsätzlich ist vom Gesetz aus keinerlei Formvorschrift für eine Arbeitnehmerkündigung vorgesehen. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass eine Kündigung einerseits schriftlich andererseits auch mündlich vorgenommen werden kann. Wenn der Dienstvertrag oder der Kollektivvertrag eine bestimmte Formvorschrift der Kündigung vorsieht, dann muss man sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auch daran halten.

Wenn es einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer frei steht, schriftlich oder mündlich zu kündigen, so sollte man die Kündigung dennoch zwecks Beweis schriftlich vornehmen. Hier gibt es die Möglichkeit der postalischen Übermittlung an den Arbeitgeber oder die persönliche Übergabe. Beim Postversand sollte man beachten, dass nicht der Tag, an dem das Kündigungsschreiben bei der Post aufgegeben wird als Stichtag gilt, sondern jener Tag, an dem das Schreiben dem Arbeitgeber zukommt.

Bei der persönlichen Übergabe sollte man ein zweites Exemplar der Kündigung dabei haben, um sich den Erhalt mit Datum und Unterschrift von Seiten des Arbeitgebers bestätigen zu lassen.

Unterschied: Kündigungsfrist vs. Kündigungstermin

Wie bereits erwähnt, gilt der Tag, an welchem dem Arbeitgeber die Kündigung zugeht als Stichtag. An diesem Tag beginnt die Laufzeit der Kündigungsfrist. Grundsätzlich wird zwischen den Begrifflichkeiten der Kündigungsfrist und dem Kündigungstermin unterschieden.

Der Kündigungstermin bezeichnet jenen Tag, an dem das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber beendet sein soll. Mit anderen Worten handelt es sich beim Kündigungstermin um den Termin des letzten Arbeitstages. Hierbei ist zu beachten, dass es sich beim Kündigungstermin – wider der Meinung vieler Menschen – nicht um jenen Tag handelt, an dem die Kündigung ausgesprochen wird.

Dem entgegen steht die Kündigungsfrist, welche den Zeitraum zwischen dem Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde, und dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis beendet wird, betrifft.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer steht in einem Arbeitsverhältnis mit einem Monat Kündigungsfrist. Der Kündigungstermin soll am Monatsletzten, in dem Fall Ende April, sein. Hier muss die Kündigung bis spätestens 31.03. beim Arbeitgeber eingegangen sein oder ausgesprochen werden, damit das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß beendet werden kann. Ein früheres Aussprechen der Kündigung ist auch zulässig. So kann die Kündigung beispielsweise auch am 24.03. übermittelt werden, sodass das Arbeitsverhältnis mit 30.04. endet.

Kündigungsfristen bei Angestellten und ArbeiterInnen

Bei ArbeiterInnen regeln die Kollektivverträge in der Regel die Bestimmungen rund um den Kündigungstermin und die Kündigungsfristen. So empfiehlt es sich als Arbeiterin oder Arbeiter sich vorab zu erkundigen, welche Regelungen der betreffende Kollektivvertrag vorsieht. Außerdem besteht die Möglichkeit, etwa bei der Fachgewerkschaft oder der Arbeiterkammer nachzufragen.

Angestellte können – sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde – zum Monatsende kündigen. Die vorgesehene Kündigungsfrist beträgt ein Monat.

Einvernehmliche Kündigung

Eine einvernehmliche Kündigung kann weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber alleine ausgesprochen werden. Sie muss im beiderseitigen Einverständnis beschlossen werden. Liegt eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses vor, so entfällt die Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld und der Anspruch auf Abfertigung bleibt erhalten.

Bei einer Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer wird dieser für sechs Wochen ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses seitens des AMS für den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt.

Kündigungsschutz

Arbeitnehmer mit bestimmten Voraussetzungen, wie einer Behinderung, in der Schwangerschaft oder in der Lehre unterliegen in Österreich einem gesetzlich geregeltem Kündigungsschutz.

Alle Informationen zur Arbeitgeberkündigung findet man hier.

Fragen und Antworten: Kündigung

Wie sind Postensuchtage in der Kündigungsfrist geregelt?

Einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freizeit zur Arbeitssuche – sogenannte Postensuchtage – gibt es bei einer Kündigung, die von Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ausgeht, nicht. Es kann dennoch der Fall sein, dass ein wirkender Kollektivvertrag oder der Arbeitsvertrag diese Möglichkeit vorsehen.

Was versteht man unter Dienstfreistellung?

Unter einer Dienstfreistellung versteht man, dass von Seiten des Arbeitgebers während eines bestimmten Zeitraumes – in der Regel handelt es sich in der Praxis hierbei um die Kündigungsfrist – auf die Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verzichtet wird. Dieser Verzicht des Arbeitgebers ist freiwillig. Eine Bezahlung des vollen Entgeltes muss dennoch vorgenommen werden.

Was passiert, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird?

Eine Kündigung, welche entweder fristwidrig oder terminwidrig vonstattengeht, gilt dennoch zum angegebenen Kündigungstermin. Ein fristen- oder terminwidrige Kündigungsabgabe hat aber für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer negative Folgen. Als Resultat kann etwa je nach Kollektivvertrag der Anspruch auf Sonderzahlungen entfallen oder es zu Schadenersatzpflichten kommen, weswegen die Regelungen und Bestimmungen zu Kündigungsfrist und Kündigungstermin unbedingt beachtet und eingehalten werden sollten.

Wie lange hält die Krankenversicherung nach der Kündigung an?

Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde, so stehen einem noch sechs Wochen die Leistungen der Krankenversicherung, also die Krankenbehandlung zu. Krankengeld für neue Krankheitsfälle können bei solchen, die innerhalb von drei Wochen auftreten, bezogen werden. Die Form der Lösung des Dienstverhältnisses (Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnenkündigung, Arbeitgeberkündigung, Einvernehmliche Lösung, etc.) spielt für den Anspruch auf die Krankenversicherung keine Rolle.

Kann bei einer Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnenkündigung Arbeitslosengeld bezogen werden?

Der Anspruch auf die Auszahlung von Arbeitslosengeld beginnt in Österreich bei einer selbst verursachten Kündigung, zu welcher die Kündigung durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer gezählt wird, frühestens nach einer vierwöchigen Sperrfrist.

Stand: 03.11.2023, um 15:16 Uhr

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